Datenschutz
Datenschutzerklärung
www.kfz-innung-ostfriesland.de ist ein Internet-Angebot der Innung des Kraftfahrzeughandwerks für Ostfriesland.
Diese Datenschutz-Informationen gelten für die Datenverarbeitung durch die
Innung des Kraftfahrzeughandwerks für Ostfriesland
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang C. Janhsen
Straße des Handwerks2, 26603 Aurich
Tel. 04941-9564-0
E-Mail: kfz-innung@handwerk-aurich.de
Internet: www.kfz-innung-ostfriesland.de
Datenschutz
E-Mail: datenschutz@handwerk-aurich.de
Grundsatz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der europäischen und bundesgesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Unsere Internetseite könne Sie besuchen, ohne irgendwelche Angaben zu Ihrer Person zu machen.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Erheben von Daten
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn diese für die Begründung und inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben wir nicht.
Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erheben und speichern wir Informationen in Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind: Browsertyp/ Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Uhrzeit der Serveranfrage. Diese Daten können nicht bestimmten Personen zugeordnet werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Datenverarbeitung bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen innerhalb von zwei bzw. sechs Monaten nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht bzw. vernichtet oder in Papierform zurückgesendet, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Datenlöschung und Speicherung
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
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Ansprechpartner:
Innung des Kraftfahrzeughandwerks für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Telefon: 04941-9564-11 oder 21
Telefax: 04941-9564-22
E-Mail: kfz-innung@handwerk-aurich.de
Datenschutz
Unsere Datenschutzbeauftragte steht Ihnen gerne für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung:
HAWIS GmbH
An der Gräfte 22
49377 Vechta
Sicherheitsprüfung (SP)
SP-Wiederholungsschulung
Seit dem 1. Dezember 1999 müssen Nutzfahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung (SP) unterzogen werden. Nur anerkannte Werkstätten dürfen die SP durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der SP alle drei Jahre neu abgelegt werden müssen.
Beginn | Ende | Ort |
23. März 2021 | 2. März 2021 | Wittmund |
21. September 2021 | 22. September 2021 | Wittmund |
Gasanlagenprüfung (GAP) / Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Gasanlagenprüfung (GAP) / Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Gasanlagenprüfung (GAP)
Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Richtlinien
- Gasanlagenprüfung- Durchführungsrichtlinie
- Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
- Fahrzeugidentifizierung
- Dokumentation
- Qualitätssicherung
- Technik der Gasanlagen
- Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
- Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
- Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
- Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
- Weitere alternative Antriebskonzepte
- Praktisches Können
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
- Handhabung des Lecksuchsprays
- Abschlussprüfung
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, das heißt zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstatt durchgeführt werden kann. Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein fundiertes Grundwissen in der Kfz-Elektrik, Messtechnik, Motorsteuerung und Benzin-Einspritztechnik.
Kurse
Beginn | Ende | Ort |
08. Dezember 2021 | 09. Dezember 2021 | Aurich |
Kursdaten GAP
Dauer GAP: 8 Stunden
Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr
Gebühr GAP: 200,00 €
Kursdaten GSP
Termin GSP: Auf Anfrage
Dauer GSP: 32 Stunden
Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr
Gebühr GSP: 1.150,00 €
Ort: Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich
Anmeldung GAP GSP
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsmaßnahmen
Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
Ab 1. April 2006 ist eine Abgasuntersuchung für Kraftfahrräder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ähnlich wie auch bei der AU für Pkw und Lkw dürfen nur anerkannte Werkstätten die AUK durchführen. Auch hier sieht der Gesetzgeber vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der AUK alle drei Jahre neu abgelegt werden müssen.
Inhalte
Theoretische und praktische Kenntnisse für die Durchführung der Abgasuntersuchung bei Kraftfahrrädern.
Kurse
Beginn | Ende | Ort |
08. März 2021 | 08. März 2021 | Aurich |
06. April 2021 | 06. April 2021 | Aurich |
06. Dezember 2021 | 06. Dezember 2021 | Aurich |
Dauer: 8 Stunden
Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr
Gebühr: 199,00 €
Ort: Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich
Bitte teilen Sie in Ihrer Anmeldung mit, welche Schulung (Erst- oder Nachschulung) Sie besuchen möchten.
Anmeldung AU AUK
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsmaßnahmen
Abgasuntersuchung (AU)
Abgasuntersuchung (AU)
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator sowie Dieselfahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen regelmäßig zur Abgasuntersuchung (AU) in den Werkstätten vorgeführt werden. Nur anerkannte Werkstätten dürfen die AU durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der AU alle drei Jahre neu abgelegt werden müssen.
Inhalte
- G-Kat
- Pkw-Diesel
- Lkw-Diesel
Kurse
Beginn | Ende | Ort |
18. Januar 2021 | 19. Januar 2021 | Aurich |
20. Januar 2021 | 21. Januar 2021 | Aurich |
08. März 2021 | 09. März 2021 | Aurich |
10. März 2021 | 11. März 2021 | Aurich |
29. März 2021 | 30. März 2021 | Aurich |
06. April 2021 | 07. April 2021 | Aurich |
10. Mai 2021 | 11. Mai 2021 | Aurich |
17. Mai 2021 | 18. Mai 2021 | Aurich |
12. Juli 2021 | 13. Juli 2021 | Aurich |
27. September 2021 | 28. September 2021 | Aurich |
15. November 2021 | 16. November 2021 | Aurich |
17. November 2021 | 18. November 2021 | Aurich |
06. Dezember 2021 | 07. Dezember 2021 | Aurich |
Dauer: 8 Stunden pro Tag
Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr
Gebühr: Auf Anfrage
Ort: Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich
Bitte teilen Sie in Ihrer Anmeldung mit, welche Schulung (G-Kat/Pkw-Diesel/Lkw-Diesel – Erst- oder Nachschulung) Sie besuchen möchten.
Anmeldung AU AUK
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsmaßnahmen
Geschäftsstelle
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
Geschäftsführer
Wolfgang C. Janhsen
Tel.: 04941-95 64-14
Fax: 04941-95 64-15
Kfz-Technikermeister
Joachim Janssen
Tel.: 04941-95 64-11
Fax: 04941-95 64-22
kfz-innung@handwerk-aurich.de
Sekretariat
Kathrin Gerdes
Tel.: 04941-95 64-21
kfz-innung@handwerk-aurich.de
Sonstiges
Planen Sie eine Veranstaltung?
Die Innung des Kraftfahrzeughandwerks für Ostfriesland stellt Innungsmitgliedern kostenlos Aufsteller und Werbematerialien zur Nachwuchswerbung zur Verfügung.
Bei Interesse und Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 04941-9564-21.
Schulungstermine
Downloads
Downloads
Bestellformular für Siegel (AU/AUK/SP/GAS)
Schulungsanmeldungen
Anmeldeformular SP September 2021
Berufsausbildung
Antrag auf Verlaengerung/Verkürzung
Umschulungsvertrag
EQ-Vertrag
Weitere Formulare zur Ausbildung finden Sie unter http://www.hwk-aurich.de/ausbildung/formulare-downloads
Schiedsstelle
Schiedsantrag
Schiedsstellenverfahren Information
AU-Mängelstatistik
Betriebliche Jahresstatistik 2020
SP-Mängelstatistik
Betriegliche Jahresstatistik 2020
GAP/GSP-Mängelstatistik
Impressum
Impressum
Unser Impressum gilt für die Seite www.kfz-innung-ostfriesland.de.
Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Innung des Kraftfahrzeughandwerks für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Tel.: 0 49 41 / 95 64 -11 oder -21
Fax: 0 49 41 / 95 64 -22
E-Mail: kfz-innung@handwerk-aurich.de
Die Kfz-Innung für Ostfriesland ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 33 der Satzung der Innung des Kraftfahrzeughandwerks durch den Obermeister und den Geschäftsführer gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Telefon 04941-1797-0
Telefax 04941-1797-40
E-Mail info@hwk-aurich.de
Verantwortlich im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages
Wolfgang C. Janhsen
Geschäftsführer der
Kreishandwerkerschaft Aurich-Emden-Norden
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Telefon 04941-9564-0
Telefax 04941-9564-15
E-Mail khaurich@t-online.de
Umsetzung der Webseite
Denkena-Media&IT-Solutions
D-MIT-S.de
Herausgeber
Innung des Kraftfahrzeughandwerks
für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich
Telefon 04941-9564-0
Telefax 04941-9564-15
E-Mail kfz-innung@handwerk-aurich.de
Ansprechpartner für Datenschutz:
Unsere Datenschutzbeauftragte steht Ihnen gerne für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung:
HAWIS GmbH
An der Gräfte 22
49377 Vechta
E-Mail: datenschutz@handwerk-aurich.de