Gasanlagenprüfung (GAP) / Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Gasanlagenprüfung (GAP) / Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Gasanlagenprüfung (GAP)

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung- Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • Weitere alternative Antriebskonzepte
  • Praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Abschlussprüfung

Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, das heißt zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstatt durchgeführt werden kann. Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein fundiertes Grundwissen in der Kfz-Elektrik, Messtechnik, Motorsteuerung und Benzin-Einspritztechnik.

Kurse

 Datum  Ort
29. Oktober 2024 Aurich

 

Kursdaten GAP

Dauer GAP: 8 Stunden

Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr

Kursdaten GSP

Termin GSP: Auf Anfrage

Dauer GSP: 32 Stunden

Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr

Ort: Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich

Anmeldung GAP GSP
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsmaßnahmen